Kosten und Abrechnung

Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, die Kosten über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen. Falls Sie aufgrund langer Wartezeiten keinen Therapieplatz finden können, übernehmt Ihre Krankenkasse nach der Stellung eines entsprechenden Antrags die Kosten, wenn Sie bei mir in Behandlung sind.
Ich berate Sie gerne zu den nächsten Schritten, damit Sie rasch die Hilfe bekommen, die Sie benötigen.

Private Krankenversicherungen

Die ersten 4-5 probatorischen Sitzungen werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe unkompliziert ohne Anrag übernommen. Dies lässt Ihnen ausreichend Zeit sich darüber zu informieren, unter welchen Umständen Ihre Versicherung wieviel psychotherapeutische Sitzungen übernimmt. Bei einer Kurzzeitttherapie im Umfang von maximal 24 Sitzungen bedarf es häufig eines Antrags, während für darüberhinausgehende Langzeitbehandlungen derzeit häufig ein Gutachterverfahren genutzt wird. Hierfür verfasse ich einen entsprechenden Antrag.

Selbstzahlende

Als Selbstzahler können Sie die Therapie flexibel und schnell wahrnehmen.
Dabei rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten ab. Die Kosten für eine Sitzung, Befunderhebung, Anmannese, telefonische Beratung oder Bescheinigung können dabei je nach Zeit und Komplexität variieren. Ich werde dies vorab detailliert mit Ihnen besprechen.
Als Richtwert können Sie sich auf 100,55 Euro bis 167,85 Euro pro Sitzung (jeweils 50min) einstellen.